Volumenstrom und Funktion von Laborabzügen in Frankfurt prüfen
Die Volumenstrommessung ist das Kernstück jeder Laborabzüge-Prüfung in Frankfurt. Sie stellt sicher, dass gefährliche Substanzen zuverlässig abgeführt werden und nicht in die Atemluft der Laborbeschäftigten gelangen. Nur ein korrekt dimensionierter und funktionierender Luftstrom garantiert den erforderlichen Personenschutz.
Volumenstrommessung – der entscheidende Parameter
Bei der Volumenstrommessung wird die Einströmgeschwindigkeit der Luft in den Laborabzug gemessen. Nach DIN EN 14175 muss die Luftgeschwindigkeit an allen Messpunkten der Arbeitsöffnung mindestens 0,5 m/s betragen, wobei der tatsächliche Sollwert vom Abzugstyp und den Herstellerangaben abhängt. Die Messung erfolgt mit einem kalibrierten Hitzdraht- oder Flügelradanemometer an einem definierten Raster von Messpunkten über die gesamte Öffnungsfläche. Besonders die Randbereiche und Zonen hinter Hindernissen sind kritisch, da hier Turbulenzen und Rückströmungen auftreten können. In Frankfurt durchgeführte Messungen haben gezeigt, dass bereits kleinste bauliche Änderungen oder verstopfte Abluftfilter den Volumenstrom erheblich beeinträchtigen können.
Funktionsprüfung – mehr als nur Luftstrom
Neben der Volumenstrommessung umfasst die Funktionsprüfung die Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Komponenten: das Strömungsüberwachungssystem mit optischem und akustischem Alarm bei Unterschreitung des Mindestluftstroms, die Luftführung und Dichtheit der Zu- und Abluftkanäle, die Mechanik und Dichtigkeit des Frontschiebers, die Wirksamkeit der Raumbelüftung und des Luftausgleichs sowie die Prüfung der Abluftventilatoren auf Laufruhe und Förderleistung. Bei Abzügen mit variablem Volumenstrom (VAV) wird zusätzlich die Regelgenauigkeit des VAV-Systems geprüft.
Normative Grundlagen
Die Volumenstrommessung und Funktionsprüfung sind in der DIN EN 14175-4 detailliert beschrieben. Ergänzend gilt die TRGS 526, die Anforderungen an die Lüftung in Laboratorien formuliert. Auch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6 definiert Grenzwerte für die Raumluftqualität, die durch einen einwandfreien Laborabzug sichergestellt werden muss. Die DIN 1946-7 fordert zudem ein Luftmengen-Monitoring für die gesamte raumlufttechnische Anlage.
Laboreinrichtungen in Frankfurt und Umgebung
Die Prüfung ist relevant für alle Labore mit Abzügen: Goethe-Universität Frankfurt am Main (Campus Riedberg), Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Pharmabetriebe im Höchst Frankfurt, Chemielabore in Offenbach, Biotech-Unternehmen im Innovationspark und klinische Labore der Universitätsklinikum Frankfurt.
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